Diätkosten bei Zöliakie nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Heute hat mich ein sehr interessanter Artikel auf steuertipps via Alert erreicht: es geht darum ob wir Allergiker, die teilweise sehr kostenintensiven Lebensmittel in unserer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen können. 
Grund dafür ist das Verfahren 2 BvR 2164/07, womit es ein Zöliakie-Patient bis vor das Bundesverfassungsgericht geschafft hat. Leider wurde das Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen und es bleibt beim Alten: der Gesetzgeber schließt den Abzug der Mehrkosten für eine glutenfreie und andere spezielle Diäten weiterhin aus.

In meinen Augen ein sehr heikles Thema.
Prinzipiell ist es eine Unverschämtheit dass es für uns nicht einen klitze-kleinen steuerlichen Vorteil gibt. Wir sind darauf angewiesen und haben uns unsere Nahrungsmittelunverträglichkeit nicht ausgesucht. So eine glutenfreie Diät kann und ist für manche Menschen eine wahre Qual, besonders für die mit geringem Einkommen. 
Die Auswahl in Geschäften ist klein, die Produkte sind teuer und warum sollten wir verzichten müssen? 10 Packungen glutenfreies Brot (40 Scheiben) kosten ca. €25 und decken meinen Bedarf für ungefähr einen Monat. Nur Brot: keine Nudeln, keine Süßigkeiten, kein Mehl oder Backmischung. 
Die Männer kommt es sogar noch teurer, die brauchen wesentlich mehr Kohlenhydrate: mehr Nudeln und noch mehr Brot.Was ist wenn dann noch eine weitere Unverträglichkeit hinzukommt- eine Laktose- oder Ei-Intoleranz?
Je mehr Unverträglichkeiten, desto tiefer muss man in die Tasche greifen.

Wir haben uns diese Diät nicht ausgesucht und werden damit gleich dreifach belastet: physisch, psychisch und finanziell.
Die Entscheidung macht mich zwar auf der einen Seite sehr wütend, aber es hat mich auch auf eine ziemlich gute Idee gebracht... mehr dazu später. 

Falls einer von Euch schon Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid gelegt hat und das Ruhen des Verfahrens beantragt hat, wird der zuständige Finanzbeamter nun darum bitten den Einspruch zurückzunehmen oder er wird eine negative Einspruchsentscheidung verschickt.


2 Kommentare

  1. Die Empörung kann ich nicht nachvollziehen. Wieso ist es eine Unverschämtheit wenn die steuerzahlende Gemeinschaft Ihre Ernährung nicht mitbezahlt? Das Anspruchsdenken in Deutschland nach Versorgung durch andere ist abstoßend.

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  2. Wir sind angewiesen auf diese Lebensmittel, wir haben es uns nicht ausgesucht.
    Außerdem finde ich das egoistische Denken vieler Deutschen sehr abstoßend.
    Ich wünschte manchen Leuten würde es genau so ergehen wie uns.

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